Der Verein Internationales Trabant-Register e.V. ist Inhaber der Marken Sachsenring „S“, „Trabant“ und „601 de luxe“

Damit schränken sich die Nutzungsrechte für alle anderen Interessierten, besonders auf gewerblicher Ebene, maßgeblich ein. Die Marken sind geschützt, eine Nutzung ist beim Verein zu beantragen.

Ziel des Vereins ist es die Rechte an den Marken für den Kreis der Fans zu erhalten und nicht einer kommerziell orientierten Vermarktung preiszugeben. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Marken von ihren Fans nicht mehr genutzt werden könnten. Wir stellen die Schriftzüge zu nichtkommerziellen Zwecken kostenfrei zur Verfügung, hierfür erteilt unser Lizenzbeauftragter gern die Nutzungserlaubnis.

Was nach hohem bürokratischem Aufwand klingt, ist bei Kenntnis der Rechtslage und der richtigen Ansprechpartner jedoch weit weniger problematisch als erwartet. Mit unseren Informationen möchten wir Ihnen Hilfestellungen bieten.

Bei Fragen bzw. Interesse an einer Nutzung der Marken nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Lizenzbeauftragten auf.

Übersicht über die eingetragen Markenrechte

Die hier einzusehenden Auszüge aus dem Markenregister dienen der Information, gültig sind jeweils die im Markenregister abrufbaren Stände.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat in seinem Schreiben vom 03.11.1999 während des Anmeldeverfahrens der Marke 399 21 284 „Trabant“ vom 10.04.1999 durch das Internationale Trabant-Register e.V. für weitere Waren und Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Verkaufsförderung für Trabant-Fanartikel festgestellt, dass es sich bei der bereits für Waren der Warenklasse 12 (Fahrzeuge) registrierten Marke DD 623 115 „Trabant“ der früheren VEB Sachsenring Automobilwerke Zwickau um eine notorische Marke handelt, die als Bezeichnung für den seit 1957 gebauten viersitzigen Kleinwagen (im Volksmund „Trabi“ genannt) identisch ist.

Da diese ältere Marke bereits per Umschreibung am 04.12.1998 auf das Internationale Trabant-Register e.V. übertragen wurde, konnte letztendlich auch die Marke 399 21 284 „Trabant“ eingetragen werden.

Nutzungsordnung

In der Nutzungsordnung sind die eingetragenen Schutzrechte, der Kreis der Nutzungsberechtigten, die Nutzungsbedingungen und eventuelle Strafen bei Nichtbeachtung genau festgehalten. Der ausführliche Text mit dem Regelwerk der Nutzung ist in der Nutzungsordnung des Vereins enthalten und kann jederzeit eingesehen werden.